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Heilbronn: Weitere Festnahmen nach Keyless-Go-Fahrzeugdiebstählen - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn

Kurzbeschreibung: Festnahmen in Norwegen und Polen.

Datum: 03.06.2020

Im Jahr 2019 kam es zu einer massiven Häufung von Entwendungen hochwertiger, mit dem Keyless-Go-System ausgestatteter Kraftfahrzeuge im Landkreis Heilbronn.
Zwischen Januar und August gab es 34 solcher Fahrzeugdiebstähle im Landkreis Heilbronn mit einem Gesamtschaden von circa zwei Millionen Euro. Auffallend war, dass die Tatorte nahe der Autobahn lagen und die Täter nachts zuschlugen. Es gelang den Dieben jeweils, das elektronische Keyless-Go-System unbemerkt zu überwinden. In 29 von 34 Fällen wurden Fahrzeuge der Marke Audi gestohlen. Durch erste Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Osteuropäer handeln könnte.
Mit einer gemeinsamen Pressemeldung zeigten Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Heilbronn am 22. April 2020 den Gang der akribischen, international durchgeführten Ermittlungen bis zur Festnahme von sieben mutmaßlichen polnischen Bandenmitgliedern auf. Zum damaligen Zeitpunkt konnten aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Ausführungen zu weiteren Tatverdächtigen gemacht werden.
Nun gelang es Polizeibeamten in Norwegen und Polen, die beiden führenden Köpfe der Bande festzunehmen. Hierbei handelt es sich um zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 36 bzw. 40 Jahren. Gegen beide Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn einen Haftbefehl erwirkt. Ihnen wird der schwere Bandendiebstahl in bundesweit 24 Fällen und der versuchte schwere Bandendiebstahl in drei Fällen vorgeworfen. Der 36-Jährige gilt als Kopf der Bande, der 40-Jährige als enger Vertrauter des Bandenchefs. Er fungierte hierbei unter anderem als dessen Fahrer bei der Begehung der Kfz-Diebstähle.
Dass beide Tatverdächtige nun im Zuge der internationalen Fahndung festgenommen werden konnten, ist ein weiterer Beweis dafür, wie eng europäische Ermittlungsbehörden zwischenzeitlich zusammenarbeiten. Ein solcher Ermittlungserfolg wäre ohne diese koordinierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, sowohl auf justizieller, als auch auf polizeilicher Ebene, undenkbar.
 

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