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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu Anklageerhebungen gegen tatverdächtige Bankeinbrecher
Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft Heilbronn erhebt Anklagen wegen des Einbruchs in eine Bankfiliale der Kreissparkasse Heilbronn in Güglingen im August 2025
Datum: 08.07.2026
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nach intensiven - großteils verdeckt geführten -Ermittlungen der Kriminalpolizei Heilbronn Anklagen gegen einen mittlerweile 19 Jahre alten und einen zwischenzeitlich 23 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Einbruchs in die Bankfiliale der Kreissparkasse Heilbronn in Güglingen am 06.08.2025 erhoben.
Den beiden jungen Männer, die sich seit dem 25.02.2026 in Untersuchungshaft befinden, wird vorgeworfen, nach einem gescheiterten Einbruchsversuch am 05.08.2025 bereits in der darauffolgenden Nacht mit weiteren unbekannten Mittätern erneut die Bankfiliale aufgesucht zu haben und dieses Mal erfolgreich eingedrungen zu sein. Die Täter sollen eine Vielzahl von Schließfächern im Tresorraum aufgebrochen und daraus Gegenstände im Wert von mehr als 3 Millionen Euro entwendet haben. Trotz aufwendiger Ermittlungen konnte die Beute nicht aufgefunden werden.
Der zur Tatzeit noch 18 Jahre alte Angeschuldigte verfügte als Mitarbeiter der Bank über das erforderliche Wissen, in den Tresorraum zu gelangen. Gegen ihn wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls Anklage zum Jugendschöffengericht Heilbronn erhoben.
Gegen seinen erwachsenen tatverdächtigen Mittäter, gegen den ein weiterer Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges nach dem modus operandi „Falscher Polizeibeamter“ besteht, wurde ebenfalls Anklage wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls sowie, nachdem im Rahmen der Durchsuchung bei ihm Falschgeld aufgefunden wurde, wegen des Verdachts der Geldfälschung zum Landgericht Heilbronn erhoben.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens haben nunmehr das zuständige Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Heilbronn und die zuständige große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn zu entscheiden.
