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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn zur Anklageerhebung gegen drei Justizangehörige

Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft Heilbronn erhebt Anklage gegen eine Richterin und zwei Justizangestellte u.a. wegen des Vorwurfs der Verletzung des Dienstgeheimnisses

Datum: 28.05.2026

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen drei Justizangehörige zum Landgericht Ulm erhoben. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um eine 36 Jahre alte Richterin und zwei 37 und 29 Jahre alte Justizangestellte, die jedenfalls zeitweise am selben Amtsgericht im württembergischen Landesteil beschäftigt waren.

Der Richterin und der 29-jährigen Justizangestellten wird vorgeworfen, im Dezember 2023 auf Bitte der zu diesem Zeitpunkt als Justizangestellte bei einer Staatsanwaltschaft beschäftigten 37-Jährigen unter Vortäuschen eines dienstlichen Grundes bei der Staatsanwaltschaft Ulm angefragt zu haben, ob gegen ihren damaligen Freund und dessen Bruder Haftbefehle bestünden. Die 37-Jährige soll gegenüber der Richterin dafür als Gegenleistung eine Einladung zum Essen in Aussicht gestellt haben. Diese soll die Richterin durch die Auskunft, dass keine Haftbefehle vorlägen, angenommen haben. Der 29-jährigen Justizangestellten wird überdies zur Last gelegt, während ihrer Dienstzeit im Oktober 2022 ohne dienstliche Veranlassung Melderegisterabfragen getätigt und die Daten an die Richterin weitergegeben zu haben, worin sie von dieser bestärkt worden sein soll. Der Richterin wird zudem vorgeworfen, ihrerseits im Juli 2024 der 29 Jahre alten Justizangestellten, die zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit war, auf deren Bitte hin ohne dienstlichen Anlass Auskunft über ein anhängiges Strafverfahren gegeben zu haben, welches eine Person betraf, mit der ein Familienangehöriger der Justizangestellten eine zivilrechtliche Streitigkeit gehabt haben soll.

Der Richterin wird daher Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit Bestechlichkeit, Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit Verletzung von Privatgeheimnissen vorgeworfen. Der 29-jährigen Justizangestellten wird Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen sowie in einem Fall Anstiftung hierzu in Tateinheit mit Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen zur Last gelegt. Der 37-jährigen Justizangestellten wird in der Anklage Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit Bestechung zur Last gelegt.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die sich auf freiem Fuß befindlichen Angeschuldigten hat die zuständige große Strafkammer des Landgerichts Ulm zu entscheiden. Die Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen von der Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt.

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