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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn zur Anklageerhebung im Zusammenhang mit der Weitergabe von Dienstgeheimnissen
Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart und drei weitere Personen
Datum: 16.03.2026
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat mit Anklageschrift vom 06.02.2026 Anklage gegen insgesamt fünf Angeschuldigte zum Landgericht Stuttgart erhoben. Zwei Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen 2022 und 2025 einen Wachtmeister und eine weitere Bedienstete aus dem Unterstützungsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart dazu gebracht zu haben, Anfragen im elektronischen Fachverfahren „web.sta“ vorzunehmen und die gewonnenen Informationen an sie weiterzugeben. Dafür sollen die Bediensteten in einzelnen Fällen als Gegenleistung Schmuck bzw. Bargeld erhalten haben. Dem fünften Angeschuldigten wird zur Last gelegt, auf Geheiß der Auftraggeber dem Wachtmeister für die Auskünfte einen Umschlag mit Bargeld in Höhe von 1.000,- Euro übergeben zu haben.
Den beiden Auftraggebern wird daher insbesondere Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechung vorgeworfen, den Bediensteten insbesondere die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit. Die weitere männliche Person wird wegen Beihilfe zur Bestechung angeschuldigt.
Gegen die beiden mutmaßlichen Auftraggeber führt die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch ein Verfahren wegen Anstiftung zum Versuch des Mordes im Zusammenhang mit den Schüssen am 12. Mai 2025 in Tamm. Konkret wird dem Wachtmeister der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, u.a. mitgeteilt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Verfahren wegen versuchten Mordes an die Staatsanwaltschaft Heilbronn abgegeben habe. Weitergehende Informationen zu diesem konkreten Fall wurden – jedenfalls nach dem Ergebnis der Ermittlungen – nicht weitergegeben.
Dem Wachtmeister wird darüber hinaus zur Last gelegt, Erkenntnisse zu weiteren Verfahren und eingegangenen Strafanzeigen an Personen aus seinem persönlichen Umfeld weitergegeben und in zwei Fällen Verfahrensakten noch vor einer Erfassung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit nach Hause genommen zu haben, um eine Strafverfolgung zu verhindern. Deshalb wird ihm auch Verwahrungsbruch und versuchte Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nunmehr die zuständige große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu entscheiden.
Die beiden Auftraggeber und der ebenfalls angeschuldigte Wachtmeister befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Der vom Landgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn erlassene Haftbefehl bezüglich der weiteren Bediensteten wurde außer Vollzug gesetzt.
Bisherige Berichterstattung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6158243
