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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Besigheim
Aufgrund der allgemein bekannten Empfehlungen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19), ist auch
das Amtsgericht Besigheim gehalten, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verfahrensbeteiligten und Besucher den
Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Aus diesem Grund werden bis auf weiteres folgende Maßnahmen getroffen:
1. Zugang zu den Gerichtsgebäuden und Zutrittsbeschränkungen
Die Amtsgerichtsgebäude in der Amtsgerichtsgasse 5 und der Schloßgasse 6 sind nur noch während öffentlicher
Sitzungen geöffnet. Für öffentliche Verhandlungen wird das Gerichtsgebäude erst einige Minuten vor der Verhandlung
geöffnet. Eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Es wird auf den
schriftlichen Weg verwiesen. Post für alle Abteilungen bitten wir ohne Zutritt zum Gebäude in den Nachbriefkasten in der
Amtsgerichtsgasse 5 einzuwerfen.
Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung oder die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg bzw. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Ausnahmen können nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 07143/8333-0 durch den Direktor des Amtsgerichts oder - für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen - durch die/den jeweiligen Richter/in erteilt werden.
2. Die Rechtsantragstelle bleibt geschlossen
Anträge bitten wir falls möglich schriftlich zu stellen. Die Anträge in Beratungshilfesachen, Nachlass- und Betreuungssachen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit und können an uns per Post geschickt oder eingeworfen werden.
Insbesondere können Beratungshilfeanträge bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr persönlich aufgenommen und auch keine Beratungshilfescheine mehr unmittelbar erteilt werden. Soweit eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 07143/8333-0 unbedingt erforderlich. In Eilfällen ist auch der Direktzugang zu einem Rechtsanwalt möglich mit der daran anschließenden Antragstellung binnen der Ausschlussfrist von 4 Wochen bei Gericht.
3. Maskenempfehlung
Allen Personen, die sich im öffentlichen Bereich des Amtsgerichts aufhalten, wird das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar empfohlen. Im Rahmen von sitzungspolizeilichen Maßnahmen
im Gerichtssaal kann das Tragen einer FFP2-Maske angeordnet werden. Masken sind von jedem selbst mitzubringen.
4. Sitzungstermine
Gerichtliche Sitzungen finden unter erhöhten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen statt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen für Besucher der Justiz
