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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Künzelsau
Hinweis: Das Amtsgericht Künzelsau hat kein Nachlassgericht, kein Familiengericht und kein Grundbuchamt.
Wenden Sie sich hierfür bitte an das zuständige Amtsgericht (Nachlass- und Familiengericht: Amtsgericht Öhringen,
Grundbuchamt: Amtsgericht Heilbronn).
Aufgrund der allgemein bekannten Empfehlungen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19), ist auch
das Amtsgericht Künzelsau gehalten, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verfahrensbeteiligten und Besucher den
Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Aus diesem Grund werden bis auf weiteres folgende Maßnahmen getroffen:
1. Rechtsantragstelle eingeschränkt
Anträge bitten wir falls möglich schriftlich zu stellen. Die Anträge in Beratungshilfesachen stehen auf unserer Homepage
zum Download bereit und können an uns per Post geschickt oder eingeworfen werden.
Insbesondere können Beratungshilfeanträge bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr persönlich aufgenommen und auch
keine Beratungshilfescheine mehr unmittelbar erteilt werden. Soweit eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist eine vorherige
Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
In Eilfällen ist auch der Direktzugang zu einem Rechtsanwalt möglich mit der daran anschließenden Antragstellung binnen der Ausschlussfrist von 4 Wochen bei Gericht.
2. Sitzungstermine
Gerichtliche Sitzungen finden unter erhöhten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen statt.
3. Zugang zum Gerichtsgebäude
Die Öffnungszeiten des Amtsgerichts sind von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Besucher des Amtsgerichts werden gebeten im Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Im Sitzungssaal sind die Anweisungen des/der jeweiligen Vorsitzenden zu beachten.