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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Öhringen
Adresse
Karlsvorstadt 18, 74613 Öhringen
Postfachanschrift
Postfach 1109, 74601 Öhringen
Telefon / Telefax
Telefon: 07941-60632-0 Telefax: 07941-60632-16 Telefax (Strafabteilung): 07941-60632-63
Email: poststelle@agoehringen.justiz.bwl.de
Der Zugang per Email ist nicht eröffnet für förmliche Anträge/Schreiben in Rechtssachen.
Im Zuge der Notariatsreform in Baden-Württemberg sind seit 01.01.2018 die Zuständigkeiten für Betreuungssachen von den Notariaten Öhringen, Bretzfeld, Pfedelbach, Neuenstein, Kupferzell und für Nachlasssachen von den Notariaten Öhringen, Bretzfeld, Pfedelbach, Neuenstein, Kupferzell, Künzelsau, Ingelfingen und Dörzbach auf das Amtsgericht Öhringen übergegangen.
Telefonisch erreichen Sie uns in dringenden Fällen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Nummer 07941 60632-74 (Betreuungsabteilung), 07941 60632-43 und 07941 60632-44 (Nachlassabteilung). Wegen hohen Gesprächsaufkommens kann es zu Wartezeiten kommen.
Viele häufig gestellte Fragen zum Nachlassrecht haben wir für Sie unter der Rubrik Nachlassgericht beantwortet.
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Öhringen
Aufgrund der allgemein bekannten Empfehlungen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist auch das Amtsgericht Öhringen gehalten, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verfahrensbeteiligten und Besucher den Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Aus diesem Grund werden bis auf weiteres folgende Maßnahme getroffen:
1. Die Rechtsantragstelle bleibt weitestgehend geschlossen.
Anträge bitten wir, falls möglich, schriftlich zu stellen. Die Anträge in Beratungshilfesachen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit und können an uns per Post geschickt oder eingeworfen werden.
Insbesondere können Beratungshilfeanträge bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr persönlich aufgenommen und auch keine Beratungshilfescheine mehr unmittelbar erteilt werden.
2. Soweit eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung
unter 07941-60632-0 unbedingt erforderlich. In Eilfällen ist auch der Direktzugang zu einem Rechtsanwalt möglich mit der daran anschließenden Antragstellung
binnen der Ausschlussfrist von 4 Wochen bei Gericht.
3. Mundschutzpflicht im öffentlichen Bereich:
Bitte beachten Sie, dass ein Betreten des Amtsgerichts nur mit Mundschutz zulässig ist.
Sollten Sie einen Termin beim Amtsgericht haben, denken Sie bitte daran einen solchen mitzubringen.
4. Sitzungen finden unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen statt.
5. Personen,
die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
oder innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer coronainfizierten Person hatten
oder sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben, dürfen ab sofort das Amtsgericht nicht mehr betreten.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen für Besucher der Justiz.
Antrag auf
Bewilligung von Beratungshilfe
Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe
Notwendige Unterlagen für einen Antrag auf Beratungshilfe
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher der Amtsgerichts Öhringen
Hinweis:
Ab dem 01.09.2019 sind keine Zahlungen per Scheckeinreichung mehr möglich.
