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Anklage gegen Bediensteten der JVA Heilbronn wegen 23 Vergehen der Bestechlichkeit sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn

Kurzbeschreibung: Anklage gegen Hauptverdächtigen erhoben. Verfahren gegen 3 weitere Beschuldigte abgeschlossen. 

Datum: 12.11.2018

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat mit Datum vom 10. Oktober gegen den seit Juli dieses Jahres inhaftierten Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Heilbronn Anklage erhoben. Der 37-Jährige soll zwischen Anfang 2016 bis zu seiner Inhaftierung in 23 Fällen gegen Entgelt Gefangene mit verschiedenen Gegenständen, insbesondere Betäubungsmitteln und Mobiltelefonen, versorgt haben. Die Gegenstände erhielt der Beschuldigte nach vorheriger Absprache von Bekannten oder Verwandten der jeweiligen Gefängnisinsassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten 23 Vergehen der Bestechlichkeit sowie Vergehen und Verbrechen des Besitzes von Betäubungsmitteln und der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und in einem Fall auch Arzneimitteln zur Last. In der Justizvollzugsanstalt verkauften die Empfänger die Betäubungs- und Arzneimittel teils an Mitgefangene, teils konsumierten sie sie selbst. Aufgrund der Strafandrohung von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe pro Fall wurde die Anklage zum Landgericht Heilbronn erhoben. Wie berichtet, wurde in diesem Zusammenhang auch gegen 6 weitere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt sowie gegen Inhaftierte, ehemalige Strafgefangene und Personen aus deren Umfeld ermittelt, von denen sich nach wie vor 4 in Untersuchungshaft befinden. Mittlerweile wurden drei dieser Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Gegen einen der Untersuchungshäftlinge, der zu den Tatzeiten Strafgefangener bzw. gerade entlassen war, wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben. Ihm liegen Bestechung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz zur Last. Gegen einen der 6 Bediensteten wurde ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beantragt. Ein weiterer erhielt einen Bußgeldbescheid, da er für einen Strafgefangenen Alltagsgegenstände eingeschmuggelt haben soll und sich der Erhalt von Gegenleistungen nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit erweisen ließ.  Die Ermittlungen zum Gesamtkomplex dauern an.        

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