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Erfolgreiche Durchsuchungsaktion in Verfahren wegen Schwarzarbeitsverdacht: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Hauptzollamts Heilbronn vom 06.10.2022

Kurzbeschreibung: Rund 30 Objekte durchsucht

Datum: 06.10.2022

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn vollstreckte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn seit den frühen Morgenstunden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts organisierter Schwarzarbeit. Die Ermittlungen richten sich gegen 16 Beschuldigte, die in Verdacht stehen, Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen zu haben. Den strafprozessualen Maßnahmen sind aufwändige Ermittlungen vorausgegangen, die bereits seit Juni 2022 andauern. Der Verdacht betrifft die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch sog. Subunternehmerketten („Kettenbetrug“) bzw. Beihilfe zum Veruntreuen und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und auch Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
 
Bei den zeitgleich durchgeführten Maßnahmen in rund 30 Durchsuchungsobjekten unterstützten Einsatzkräfte der Hauptzollämter Karlsruhe, Koblenz und Stuttgart sowie zahlreiche Steuerfahnder mehrerer Landesfinanzverwaltungen die FKS Heilbronn.
 
Der Verdacht hat sich aus anderweitigen umfangreichen Ermittlungsverfahren, mehreren Prüfungen der besagten „Servicekolonnen“ und letztendlich einer Prüfung bei der betroffenen Gerüstbaufirma ergeben. Umfangreiche verdeckte Ermittlungen sind den nun erfolgten Durchsuchungen vorausgegangen, bei denen insgesamt über 170 Einsatzkräfte involviert waren.
 
Im Rahmen der Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Im Rahmen der andauernden Ermittlungen wird dieses nunmehr ausgewertet.
 
 
 
Zusatzinformationen:
Bei Kettenbetrug wird von einem Täter durch eine Kette von angeblich nachgelagerten Auftragnehmern (Sub- bzw. Sub-Subunternehmer) versucht, die Verantwortung für Schwarzlohnzahlungen zu verbergen und zu verschleiern. Der Täter schließt dabei zum Schein Werkverträge mit vorgeblichen Nachunternehmen ab, wodurch der Eindruck erweckt werden soll, dass die Arbeiten nicht von eigenen „schwarzarbeitenden“ Beschäftigten, sondern von Mitarbeitenden der Nachunternehmen ausgeführt werden. Zugleich lässt sich der Täter das für die Löhne notwendige Bargeld („Schwarzgeld“), ohne Hinweise auf diese Lohnzahlungen in seiner Buchhaltung zu hinterlassen, zurückgeben, bzw. es wird in konspirativen Treffen dem Kolonnenführer übergeben, der dann die weiteren Arbeiter bezahlt. Offiziell wird das Geld an den Nachunternehmer für angebliche Werkleistungen überwiesen. Bei diesem Nachunternehmer wird das Geld in bar abgehoben und hierdurch „gewaschen“.
Bei den Tätern handelt es sich, neben einigen Mittätern und Gehilfen, um einen Gerüstbauunternehmer, der die Schwarzlöhne gezahlt haben soll, sowie um die Inhaber bzw. Geschäftsführer mehrerer vorstehend beschriebener Subunternehmen, die durch vorgetäuschte Verträge das Bargeld beschafft haben sollen.

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