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Gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 27.02.2023

Kurzbeschreibung: Beschleunigtes Verfahren im Zusammenhang mit einer Protestaktion der Gruppierung „Letzte Generation“ in Heilbronn am 06.02.2023.

Datum: 27.02.2023

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Protestaktion der Gruppierung „Letzte Generation“ in Heilbronn am 06.02.2023 (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/5434630) am 09.02.2023 gegen die fünf Aktivisten beim Amtsgericht Heilbronn einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung gestellt.

Den drei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 22 und 66 Jahren wird vorgeworfen, sich nach einer gemeinsamen Verabredung am 06.02.2023 gegen 08:00 Uhr in Heilbronn im Bereich der Neckarsulmer Straße getroffen und sich im Abstand von jeweils rund einem Meter auf die dreispurige Fahrbahn stadteinwärts gesetzt und so für einen Zeitraum von rund zwei Stunden den dortigen Verkehr zum Erliegen gebracht zu haben. Dabei sollen sich die beiden an den Fahrbahnrändern sitzenden Männer jeweils mit einer Hand am Asphalt festgeklebt haben, um so insbesondere auch einen Abtransport zu erschweren. Nachdem die Verklebung von eingesetzten Polizeikräften mit entsprechenden Mitteln gelöst und die Blockade aufgehoben werden konnte, war die Straße um 10 Uhr wieder frei befahrbar.

Der Antrag wurde den Angeschuldigten zwischenzeitlich vom zuständigen Strafrichter beim Amtsgericht Heilbronn zugestellt, Termin zur Hauptverhandlung wurde auf den 06.03.2023 bestimmt.

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